Bsp. Heilmittelverordnung
Bsp. Rezept

Ausgezeichnet vom dbl

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mrs MEDIENTECHNIK 2012

Kosten

Gesetzlich versicherte Patienten
Die Kosten einer logopädischen Behandlung werden in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Ab dem 18. Lebensjahr wird der Eigenanteil von 10% plus 10 Euro Rezeptgebühr vom Patienten getragen, sofern man nicht vom Eigenanteil (Befreiungsausweis) befreit ist. Bei Behandlungsbeginn muss eine Heilmittelverordnung vorliegen, die nicht älter als 14 Tage sein darf.

Privat versicherte Patienten
benötigen ein Privatrezept Ihres behandelnden Arztes. Die Versicherungen erstatten die Kosten im Rahmen der von Ihnen vereinbarten Tarife. Bei Privatpatienten fallen keine Rezeptgebühren an, das Ausstellungsdatum der Verordnung kann auch länger als 14 Tage zurückliegen.

Selbstzahler
Nehmen Sie Leistungen in Anspruch, die von Ihrer Kasse nicht übernommen werden, weil diese z.B. über die gesetzlichen Kassenleistungen hinaus gehen, erläutern wir Ihnen zunächst in einem individuellen Gespräch die Kosten und entscheiden mit Ihnen gemeinsam über die Vorgehensweise.

Hausbesuche
Sofern eine medizinische Indikation besteht (körperliche Behinderung), d.h. der Patient ist nicht mobil und muss zuhause, in Pflege-, Senioren- und/oder einer anderen Behinderteneinrichtung therapiert werden, stellt der Arzt eine Heilmittelverordnung „mit Hausbesuch“ aus. Die Kosten für diese Zusatzleistung wird dann sowohl von den gesetzlichen, als auch den privaten Krankenkassen komplett übernommen.

Ablauf

Der erste Schritt für Sie, ist der Gang zum Arzt. Dieser stellt Ihnen dann ein logopädisches Rezept (Heilmittelverordnung) aus. Kinder erhalten Rezepte meistens von ihrem Kinderarzt, Hausarzt, Hals-Nasen-Ohrenarzt, oder von bestimmten Kliniken, wie Pädaudiologie/Phoniatrie (entsprechende Adressen können Sie bei uns erfragen).

Erwachsene bekommen logopädische Rezepte von ihrem Hausarzt, Hals- Nasen-Ohrenarzt, Neurologen oder von der Phoniatrie. Aber auch Zahnärzte und Kieferorthopäden verschreiben logopädische Therapien.

Im Anschluss einer ausführlichen Diagnostik wählen wir für jeden Patienten eine individuell abgestimmte Therapieform aus. Wir führen vorwiegend Einzeltherapien durch. Wenn gewünscht und therapeutisch sinnvoll finden aber auch Gruppentherapien statt. Der überweisende Arzt erhält von uns in regelmäßigen Abständen Therapieberichte, so dass der Austausch zwischen Arzt und Therapeut stetig vorhanden ist.